Bei mehr als 50 % aller Frauen lassen sich bei genauer Untersuchung in der Gebärmutter Myome (feste Muskelknoten) nachweisen. Myome sind somit nicht von vornherein ein krankhafter Prozess!
Ob ein Myom behandelt werden muß, hängt entscheidend von der Lage ab: in die Gebärmutterhöhle hineinragend (submukös), in der Wand gelegen (intramural) oder in den Bauchraum hineinwachsend (subserös), wobei sämtliche Mischformen existieren können. Myome, die in die Gebärmutterhöhle hineinragen, können Blutungsstörungen verursachen und evtl. eine Schwangerschaft verhindern. Diese sog. submukösen Myome können durch die Spiegelung der Gebärmutterhöhle erkannt und wenn nötig entfernt werden. Komplett in der Wand gelegene intramurale Myome benötigen in der Regel keine Therapie. Wächst das Myom in den Bauchraum hinein (subserös), kann es bei ausgeprägten Befunden zu Verdrängungserscheinungen und in seltenen Fällen zu einer schmerzhaften Stieldrehung kommen. Viele dieser subserösen Myome können, wenn nötig, durch Bauchspiegelung entfernt werden.
Nochmals: Wenn beim behandelnden Gynäkologen durch Tastbefund oder Ultraschall ein Myom festgestellt wird, so heißt dies keinesfalls, dass das Myom auch entfernt werden muß. Die wenigsten Myome müssen operativ behandelt werden. Meist reicht es aus, das Größenwachstum zu kontrollieren. Eine bösartige Entartung der Myome ist glücklicherweise extrem selten.