Entlassmanagement
Während Ihres Aufenthaltes/Case-Management/Pflegeüberleitung
Die Maßnahmen und vorzunehmenden Aktivitäten werden in einem Entlassplan zusammengefasst und während Ihres Aufenthaltes ergänzt und aktualisiert. In diesem Zusammenhang kann es notwendig sein, dass Sie uns die Einwilligung geben müssen, die geplanten Maßnahmen mit Ihrer Kranken- /Pflegekasse, weiterbehandelnden Arzt oder z.B. auch Rehabilitationseinrichtungen, Pflegedienste abzustimmen.
Die Einwilligung kann von Ihnen jederzeit schriftlich widerrufen werden.
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Erteilen Sie – trotz der Feststellung von erforderlichen Maßnahmen – keine Einwilligung in das Entlassmanagement und die damit verbundene Datenverarbeitung, kann es dazu führen, dass die Anschlußmaßnahmen zum Zeitpunkt Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen.
Die Auswahl von Anbietern z.B. Sanitätshäusern, Pflegediensten etc. liegt in Ihren Händen. Möglicherweise haben Sie jedoch mit Ihrer Krankenkasse besondere Regelungen vereinbart, die dann zu berücksichtigen sind. Wir beraten Sie zu der Art der Versorgung, die für Sie nach der Entlassung notwendig wird. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund unseres Verhaltenskodex zur Antikorruption keine Empfehlungen aussprechen.