Was Sie wissen müssen
Der Weg zu uns
Nehmen Sie bitte vor Ihrer Aufnahme Kontakt auf mit der Verwaltung der Klinik für Geriatrische Rehabilitation, Tel 0202 299-1558. Vielen Dank!
- Klinikverlegung oder ambulante Einweisung
- Antrag beim Kostenträger
- genehmigte Kostenübernahmeantrag des Kostenträgers im Sinne einer stationären Anschlussheilbehandlung nach § 40 Absatz 2 Sozialgesetzbuch V und medizinische Leistungen zur Vorsorge (§ 23 Abs. 4 SGB V)
- oder auch als Selbstzahler (“Reha-Plus”-Angebot) integrierte Versorgung (Projekt in Zusammenarbeit mit der Barmer Ersatzkasse)
Entsprechend des Erkrankungsmusters und der Mobilität erfolgt die Aufnahme im stationären oder teilstationären (Tageklinik) Rahmen.
Aufnahmekriterien
Nach der neuen Gesundheitsreform wird die geriatrische Rehabilitation zur gesetzlich verankerten Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Voraussetzung zur Aufnahme ist die Zusage des Kostenträgers. Als Kostenträger kommen in Frage: gesetzliche und private Krankenversicherungen, Berufsgenossenschaften, Beihilfestellen u.a.
Übernimmt der Rentenversicherungsträger die Kosten, kann diese Behandlung leider nicht in unserer Klinik durchgeführt werden.
Kontraindikationen
- mit Einschränkung Tumorerkrankungen
- nicht gegebene Rehabilitationsfähigkeit (körperlich-geistige Instabilität)
Antragstellung
Antragsverfahren während des Krankenhausaufenthaltes
Anschlussheilbehandlung/Anschlussrehabilitation (AHB/AR) werden durch den Krankenhausarzt im Akutkrankenhaus eingeleitet, es erfolgt eine zeitnahe Aufnahme, wenn die medizinischen und sozialrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Antragsverfahren durch den Hausarzt
Auch der Hausarzt kann einen Antrag für eine Rehabilitationsmaßnahme bzw. medizinische Leistung zur Vorsorge bei dem zuständigen Kostenträger stellen. Nach der Genehmigung stimmen wir den Aufnahmetermin direkt mit Ihnen ab.