Was Sie wissen müssen
Der Weg zu uns
Nehmen Sie bitte vor Ihrer Aufnahme Kontakt mit dem Belegungsmanagement im Klinikverbund St. Antonius und St. Josef auf:
Frau Stefanie Thomiczny / Frau Birgit Achterhold
Tel.: 0202/ 299-1126
Fax: 0202/ 299-1571
stefanie.thomiczny(at)cellitinnen.de
Vielen Dank!
- Klinikverlegung oder ambulante Einweisung
- Antrag beim Kostenträger
- genehmigte Kostenübernahmeantrag des Kostenträgers im Sinne einer stationären Anschlussheilbehandlung nach § 40 Absatz 2 Sozialgesetzbuch V und medizinische Leistungen zur Vorsorge (§ 23 Abs. 4 SGB V)
- oder in Einzelfällen auch als Selbstzahler, z.B. als eigenständige Verlängerung des stationären Rehabilitationsaufenthaltes nach Ablauf der Kostenzusage durch den Kostenträger
Entsprechend des Erkrankungsmusters und der Mobilität erfolgt die Aufnahme im stationären Rahmen.
Aufnahmekriterien
Die geriatrische Rehabilitation ist eine gesetzlich verankerte Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Voraussetzung zur Aufnahme ist die Zusage des Kostenträgers. Als Kostenträger kommen in Frage: gesetzliche und private Krankenversicherungen, Berufsgenossenschaften, Beihilfestellen u.a.
Übernimmt der Rentenversicherungsträger die Kosten, kann diese Behandlung leider nicht in unserer Klinik durchgeführt werden.
Kontraindikationen
- mit Einschränkung Tumorerkrankungen
- nicht gegebene Rehabilitationsfähigkeit (körperlich-geistige Instabilität)
Antragsverfahren während eines Krankenhausaufenthaltes
Anschlussheilbehandlung/Anschlussrehabilitation (AHB/AR) werden durch den Krankenhausarzt im Akutkrankenhaus eingeleitet, es erfolgt eine zeitnahe Aufnahme, wenn die medizinischen und sozialrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Antragsverfahren durch den Hausarzt
Auch der Hausarzt kann einen Antrag für eine Rehabilitationsmaßnahme bzw. medizinische Leistung zur Vorsorge bei dem zuständigen Kostenträger stellen. Nach der Genehmigung stimmen wir den Aufnahmetermin direkt mit Ihnen ab.