Wiederherstellung des Hörens
Wiederherstellung des Hörens

Ist bei Patienten mit Innenohrschwerhörigkeit eine Versorgung mit konventionellen oder (teil-)implantierbaren Hörgeräten für die Wiedererlangung eines sozialen Gehörs nicht mehr ausreichend, dann besteht ggfs. die Möglichkeit zu einer Cochlea-Implantation.
Nach umfassender Diagnostik und Vorbereitung eines solchen Patienten analog den Vorgaben der AWMF-Leitlinien und des CI-Weißbuches, können wir in solchen Fällen die Versorgung mit einem Cochlea-Implantat das Hören wiederherstellen.
Im Rahmen einer unabhängigen, individuellen Beratung erfolgt die Auswahl aus verschiedenen Implantaten unterschiedlicher Hersteller. Nach der stationären 2-3-stündigen Operation schließt sich ca. 5 Wochen nach der OP die Erstanpassung des Cochlea-Implantates sowie die Rehabilitationstherapie zur Wiedererlangung des Hörvermögens an.
Gerne informieren wir Sie über die Möglichkeit, eine solche Rehabilitation ambulant an unserem Bergischen Hörzentrum Wuppertal (BHZW) durchführen zu lassen.
Ein Team aus CI-Akustiker, Audiologin, Hörtherapeuten und Logopädinnen wird zusammen mit den HNO-Ärzten eine solche Reha-Therapie bei Ihnen durchführen.
Es schließt sich eine regelmäßige Nachsorge durch unser Team für Ihr Cochlea-Implantat an.
Gerne beraten wir Sie im Rahmen im Rahmen unserer CI-Sprechstunde hierzu diesbezüglich.