Unsere Leistungen
Oberschenkel- und Oberarmstraffung

Was Sie erwartet:
Oberschenkel- und Oberarmstraffung
Erschlaffte Haut an den Oberschenkeln oder Oberarmen kann durch Gewichtsabnahme, den natürlichen Alterungsprozess oder eine genetische Veranlagung entstehen. In vielen Fällen lassen sich diese Hautüberschüsse durch gezielte Straffungsoperationen korrigieren. Ziel ist es, eine straffere Kontur herzustellen und die Proportionen harmonisch zu verbessern.
Das Beratungsgespräch
In einem persönlichen Beratungsgespräch besprechen wir mit Ihnen, welche Körperareale betroffen sind, welche Erwartungen Sie an das Ergebnis haben und ob eine alleinige Hautstraffung oder eine Kombination mit einer Fettabsaugung sinnvoll ist. Die Schnittführung und das Vorgehen werden individuell geplant und sorgfältig erklärt.
Die Operation
Die Operation erfolgt in Vollnarkose. Vorab werden die Hautschnitte im Stehen angezeichnet. Um das Gewebe optimal vorzubereiten, wird in vielen Fällen eine Fettabsaugung vorgenommen. Diese erleichtert die anschließende Entfernung überschüssiger Haut.
Häufige Fragen zur Oberschenkel- und Oberarmstraffung
Wie lange dauert die Heilung?
Nach 2 bis 3 Wochen sind Sie meist wieder arbeitsfähig. Sportliche Aktivitäten sollten Sie frühestens nach 6 bis 8 Wochen aufnehmen. Leichte Schwellungen und Spannungsgefühle können in dieser Zeit noch bestehen.
Wie verlaufen die Narben?
Die Narben werden so gesetzt, dass sie möglichst unauffällig sind – an den Oberschenkeln in der Regel an der Innenseite, an den Oberarmen entlang der Innenseite oder Achselregion. Mit der Zeit verblassen sie deutlich.
Muss immer Fett abgesaugt werden?
Nicht zwingend. Eine Fettabsaugung wird nur dann kombiniert, wenn zusätzlich Fettgewebe vorhanden ist. Bei reinem Hautüberschuss genügt eine Straffung.
Wie lange hält das Ergebnis an?
Bei stabilem Gewicht und gesunder Lebensweise sind die Resultate dauerhaft. Starke Gewichtsschwankungen oder erneute Hauterschlaffung durch den natürlichen Alterungsprozess können das Ergebnis jedoch beeinflussen.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
In den meisten Fällen handelt es sich um einen ästhetischen Eingriff, der privat getragen werden muss. Nur in seltenen Fällen mit medizinischer Notwendigkeit (z. B. Hautentzündungen) kann eine Kostenübernahme beantragt werden.
Mehr Informationen
Bei Fragen oder zur Vereinbarung eines Beratungstermins stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.